Kampfhunde

Kampfhunde

“Kampfhunde”, ein Thema, das über Jahre von der Presse akribisch gepflegt wurde: kein noch so geringfügiger Vorfall entging der weltweiten Verbreitung. Ein Beispiel finden Sie im Heft 2/97 unserer iWEST-News (Kampf dem Kampfhund): dpa-Meldung an alle angeschlossenen Redaktionen in Deutschland im Jahre 1996: “Australien: Person von Bullterrier leicht verletzt”. Um hier in Deutschland etwas von Australien zu hören, müsste normalerweise zumindest ein Jumbo-Jet mit hunderten Personen abgestürzt sein oder eine Naturkatastrophe gigantischen Ausmaßes stattgefunden haben.

Speziell die Boulevard-Presse bemühte sich redlich und sehr erfolgreich, Ängste zu schüren und bereitete die Stimmung in der Bevölkerung vor, das Milieu entdeckte den “Kampfhund”, die Anzahl der gehaltenen “Kampfhunde” vervielfachte sich, die Politik dachte bei dem Thema nur an Steuererhöhungen, versäumte - aus welchen Gründen auch immer - bestehende Gesetze und Verordnungen anzuwenden und legte vorliegende Expertenwarnungen einfach in Ablage P wie Papierkorb, es kam wie es kommen musste: zur Katastrophe. Sachverständige, hier insbesondere die Tierärzteschaft, wiesen über Jahre gebetsmühlenartig darauf hin, die von den Haltern einzelner Hunde ausgehende Gefahr nicht zu unterschätzen und die bestehenden Gesetze zur Abwendung von Gefahren endlich anzuwenden. Nur genau das geschah nicht, das Beispiel Hamburg ist Höhepunkt dieser Nachlässigkeit: der sechsjährige Volkan wurde von zwei Hunden getötet, weil weder der dem Unglück vorausgegangene strafbare Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, noch Verstöße gegen §§ 833 und 834 BGB, noch der Verstoß gegen §121 des OWiG rechtzeitig geahndet wurden.

Unfassbar grauenhaft, was in Hamburg geschehen ist, und den Eltern des Kindes gilt unser aller aufrichtiges Mitgefühl. Nach diesem Vorfall ist es unmöglich geworden, sachlich zu diskutieren, die Emotionen kochten hoch, die vorher tatenlose Politik erließ Verordnungen, die die Bevölkerung beruhigen sollten, die Probleme aber nicht lösen können, im Gegenteil, neue Probleme schafften und weiterhin schaffen werden. Ausgerechnet das im konkreten Fall in meinen Augen fahrlässig handelnde Hamburg verfasste flugs die längste und rigoroseste Verordnung, einschließlich Tötungsanordnung von Hunden bestimmter Rassen und versprach seinen Bewohnern (höchst populär), innerhalb eines halben Jahres die Stadt “kampfhundefrei” zu machen.

Und BILD war immer dabei. Unzählige Hunde (darunter die Überzahl unschuldige!) wurden bis heute bundesweit getötet, Hundehalter werden kriminalisiert, ganze Rassen verteufelt, anstatt die Gefahr dort zu sehen, wo sie wirklich sitzt: bei skrupellosen Hundezüchtern und -händlern, die auf Aggression selektierte Hunde miteinander anpaaren und die aus diesen “Zuchten” in Hinterhofzwingern und Kellern stammenden, mangelhaft sozialisierten Welpen, an einzelne wenige Hundehalter verkaufen, die diese bereits psychisch gestörten Hunde weiterhin in übelster tierquälerischer Haltung derart malträtieren, dass sie, wie der berühmt-berüchtigte Zeus, massiv verhaltensgestört, zur öffentlichen Gefahr werden.

Zum Thema Kampfhund und Welpenkauf haben wir bereits in früheren News Stellung bezogen, wir möchten nochmals die Gelegenheit nutzen, Gedanken anzureißen, die einer - dringend nötigen - sachlichen Diskussion dienlich sein könnten und vielleicht von Ihnen weitergegeben werden. Es trifft jeden von uns, ob Hundehalter oder nicht, es gilt (endlich!!) die von einigen wenigen Hunden ausgehenden real bestehenden Gefahren für die Bevölkerung wirksam abzuwenden und umgekehrt (unschuldige) Tiere und deren verantwortungsbewusste Halter zu schützen.

Schauen wir uns die Akteure und ihre Rollen in diesem Drama genauer an:

1. die Presse:
desinformierende, ja gezielt manipulativ gestaltete, teilweise gefälschte Berichterstattung lässt die Auflagenzahlen im Gleichklang mit Ängsten in der Bevölkerung hochschnellen. Sachverständige kommen nicht zu Wort, Hintergründe einzelner Vorfälle werden absichtlich nicht dargestellt, es gilt aufzuhetzen, nicht zu informieren.

2. die Politiker:
über Jahre im Dornröschenschlaf liegend, von Sachverständigen nicht wach zu küssen. Die Damen und Herren, durch das abrupte Wegziehen ihrer Matratzen und warmen Bettdecken durch die Presse jäh aus dem Schlaf gerissen, verfassen schlaftrunken und offensichtlich noch keines klaren Gedankens fähig, nunmehr eilfertig populistische Verordnungen, offensichtlich um ihre Wähler zunächst zu beruhigen und im Bewusstsein, dass anschließend Juristen über Normenkontrollklagen oder Einzelklagen diese Verordnungen ohnehin wieder relativieren oder ganz außer Kraft setzen werden.

3. das Milieu:
am Rande bzw. außerhalb der Gesellschaft lebende Menschen wie z.B. Dealer, Drogensüchtige, arbeitslose Jugendliche (auch Ausländer, wie der Besitzer von Zeus), die Halb- und Unterwelt hat den Hund als Waffe und als Mittel zum Geldverdienen entdeckt. Grausame Hundekämpfe, perverse und im höchsten Maße tierquälerische Haltungs- und “Ausbildungsbedingungen" werden mitten in einer zivilisierten Bevölkerung, in einem Staat mit vorbildlichem Tierschutzgesetz zur unfassbaren aber leider alltäglichen Realität. Maßnahmen seitens der Behörden? Keine. Auch dort Dornröschenschlaf, siehe Politiker. Prinzen zum Wachküssen zwar vorhanden, Dornröschen erweist sich aber als absolut kussresistent.

4. der (durchschnittliche) Hundehalter:
zutiefst betroffen über die Vorfälle, nicht weniger empört über das Geschehen von Hamburg, als sein nicht hundehaltender Nachbar, ist fassungs- und sprachlos. Sieht sich in der Situation, am besten nur noch nachts oder bei Regen mit seinem Hund spazierengehen zu können. Sein Umgang mit dem eigenen Hund verändert sich von einem Tag auf den anderen.

5. die Hunde:
angepasst an ihr Umfeld. In der absoluten Überzahl sind es gut sozialisierte Familienhunde (werden in diesem Drama aber nicht berücksichtigt!), daneben eine unbekannte Zahl Hunde, die teilweise der Willkür labiler Besitzer (Drogensüchtige, Alkoholiker, psychisch Kranke, bzw. mit jeder Hundehaltung überforderte Personen) ausgesetzt sind und durch das unberechenbare Leben mit ihren Besitzern verhaltensgestört, tatsächlich eine gewisse Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen, und es gibt zudem eine geringe Anzahl Hunde, die nur zu dem Zweck “gezüchtet” wurden, zur massiven Gefahr zu werden. Die Qualen, die diese Hunde im Rahmen ihrer Aufzucht und darauf folgenden “Ausbildung” durchleiden, sind unvorstellbar.

6. die Bevölkerung:
durch die Presse komplett verängstigt und verunsichert. Von Politik und Behörden sich im Stich gelassen fühlend, kochen die Emotionen hoch. Die ersten Pöbeleien auf der Straße, die ersten vergifteten Hunde. Es bilden sich blitzschnell zwei Lager: Hundehalter und Hundegegner, Hysterie auf beiden Seiten nicht ausgeschlossen. Eine unvermeidbare Entwicklung, denn es geht auf beiden Seiten um tiefe Emotionen: Liebe auf der einen, Angst und Hass auf der anderen. Hier ist kein Platz mehr für Sachlichkeit.

7. Sachverständige:
echte Sachverständige werden von allen, insbesondere von der Presse bewusst “kalt gestellt”; in Fernsehsendungen ausgeblendet, kommen in Zeitungsberichten nicht bzw. unzureichend zu Wort oder werden, aus dem Zusammenhang gerissen, falsch zitiert. Dafür entblödet sich ein Psychologieprofessor der Uni Hamburg nicht, via BILD aus der Ferne ein psychologisches Gutachten über alle Hundehalter größerer Hunde, insbesondere der sog. ”Kampfhunde” abzugeben. Die Akteure lassen schon ahnen, wie die Handlung laufen wird, nur unsere schlimmsten Erwartungen werden in der Realität noch weit übertroffen.

Zur Presse:
pünktlich, anscheinend um die für den 4. und 5.05. angesetzte Innenministerkonferenz unter Druck zu setzen, startete die BILD-Zeitung am 13.04.00 die Kampagne für das Verbot der 15 “gefährlichsten Hunderassen” mit der blumigen Überschrift: “Kampfhund-Terror, Stoppt endlich diese Bestien!” Bis zum 6.Mai wurde fast täglich in großer Aufmachung über dieses Thema geschrieben, dabei mehrfach bewusst falsche Meldungen verbreitet, Verstöße gegen den Pressekodex waren bei BILD an der Tagesordnung. Im Verlauf der gesamten Kampagne wurde zu keinem Zeitpunkt aufklärerische Information zu Verhaltensweisen oder Tips zur Vermeidung von Zwischenfällen abgegeben. Im Gegenteil: durch Panikmache wurde billigend in Kauf genommen, dass Zwischenfälle mit Hunden z.B. durch schreiende, wild gestikulierende, Hundehalter anpöbelnde oder wild um sich tretende Menschen erst provoziert werden könnten.
Kein Hund hat 84 Zähne und eine Beißkraft von 5 Tonnen (hier scheint der Redakteur versehentlich anstatt über Hunde über Alligatoren recherchiert zu haben und das noch unzutreffend!), die Bezeichnung Kampfhunde oder Killerbestien ist irreführend, die Verbreitung eines Psychogramms, worin sämtliche Hundehalter bestimmter Rassen in ihrer psychischen Befindlichkeit öffentlich als gestört diffamiert werden, ehrverletzend und mit der Wahrung der Menschenwürde ebensowenig vereinbar, wie mit der in Ziffer 1 ebenfalls geforderten wahrhaftigen Unterrichtung der Öffentlichkeit, die allerdings schon mit oben angeführten Aussagen bereits mit Füßen getreten wurde. Hinzu kommen noch versteckte Anleitungen zum Töten von Hunden (BILD empfahl hierzu Rasierklingen im Wurstköder).

Die Boulevardjournalie schrieb getreu dem Motto: "nur eine schlechte Nachricht ist eine gute Nachricht" über Vorfälle, die es in der Form teilweise gar nicht gab z.B. BILD am 25.April 2000 auf Seite 9: ..”auch der junge Mann, dem jetzt am Ostersonntag in München ein Rottweiler das Gesicht zerfleischte... Wie viele Opfer soll es noch geben? Es reicht!” und auf Seite 3 derselben Ausgabe beweisen Foto und Beschreibung eindeutig, dass das Gesicht nicht durch einen Rottweiler zerfleischt wurde, sondern durch den Fausthieb eines Menschen (der bei dieser Attacke einen Rottweiler bei sich führte). Oder der “Pitbull”, der “die Dackeldame zerfetzte” (Nordsee-Zeitung vom 26. Februar) war in Wirklichkeit ein Colli-Mischling.

Das ganze garniert mit falschem Zahlenmaterial: “35.000 Menschen wurden (so BILD am 25.April) letztes Jahr von diesen Killern auf vier Beinen angegriffen, oft zu Krüppeln gebissen”. Diese Zahl ist nachweislich falsch! Der Städtetag gibt die Summe sämtlicher Zwischenfälle mit Hunden im Zeitraum von 1991 bis 1995 mit 21.126 an. Diese Zahl beinhaltet sämtliche gemeldeten Zwischenfälle, also auch Beißereien zwischen Hunden, Verkehrsunfälle, wildernde oder Katzen jagende Hunde. Die Zahl der Zwischenfälle, bei denen Menschen zu Schaden kamen, wird im Zeitraum dieser 5 Jahre mit 8.256 angegeben, davon werden 76 % als leicht, 20 % als mittelschwer und 4 % als schwer bezeichnet.

Die überwiegende Anzahl der Verletzungen rührte dabei aus dem Eingreifen von Menschen in Beißereien zwischen Hunden. Die Zahl der Menschen, die in einem Jahr durch Hunde zu Tode kommen, schwankt in diesem Zeitraum zwischen 1 und 4 pro Jahr. Dabei handelt es sich bei den vierbeinigen “Tätern” in fast allen Fällen um isoliert gehaltene Hunde (Zwinger), bei den Opfern meist um die eigenen Familienmitglieder oder den engeren Bekanntenkreis. Beispiel: Unbeaufsichtigtes Kleinkind betritt Zwinger einer Mutterhündin mit Welpen. Oder - vor einigen Jahren tatsächlich passiert, wenn auch unglaublich - Dackel geht seinen im Schlaf befindlichen Besitzern an die Kehle und tötet sie. Das sind die Fakten. BILD dagegen zielt mit seiner Zahl auf Panikmache und Desinformation ab.

Ich will nicht missverstanden werden: jeder Beißvorfall mit Todesfolge ist unfassbar und entsetzlich, und es gilt auch leichtere Verletzungen durch Hunde zu minimieren, aber das kann nur durch Anwendung bestehender Gesetze und insbesondere durch Aufklärung erfolgen, nicht durch Panikmache und Desinformation und nicht durch eiligst zusammengeschusterte Länderverordnungen. Es kann nicht angehen, dass ganze Hunderassen und deren Halter zu potentiellen Mördern, zumindest aber zu Monstern, die leichtfertig Gesundheit und Leben ihrer Mitmenschen gefährden, abgestempelt werden. Dass Hunde (deren einziges Verbrechen darin besteht, einer bestimmten Rasse anzugehören) einfach getötet und Familien obdachlos werden.

Die Zahl der Familienväter, die ihre Frauen und / oder Kinder im letzten oder diesem Jahr umgebracht haben, kann uns doch auch nicht dazu veranlassen, in jedem Familienvater den potentiellen Killer zu sehen. Oder sehen Sie in jedem Autofahrer den Mörder und in jedem Ausländer den Messerstecher? Es kann nicht der Weg sein, den Tod eines Menschen mit Zahlenmaterial zu gewichten, Zahlen müssen aber angesprochen werden, wenn Risiken statistisch abgewogen werden.

Bleiben wir in Hamburg und nehmen die vorliegenden Zahlen von 1998: über 12.000 Verletzte und 46 Tote bei Verkehrsunfällen, 429 registrierte Vergewaltigungen, 125 vorsätzliche Tötungsdelikte und 3499 Fälle schwerer und gefährlicher Körperverletzung von Mensch zu Mensch. Das sind nur die Zahlen eines Jahres aus der einen Stadt Hamburg, wohlgemerkt, keine bundesweiten Zahlen über einen Zeitraum von fünf Jahren! Aber auch wenn rein nach Zahlen betrachtet das Risiko “Hund” im Vergleich zum Risiko “Mensch”, beim Gang zum Supermarkt statistisch sehr gering ist (die Gefahren, die auch von einem sog. Kampfhund in der Hand eines verantwortungsvollen Halters ausgehen, bewegen sich im Promillebereich, vergleichbar dem Risiko, dass Sie oder ich Amok laufen!), es muss überlegt werden, wie kann das durch verantwortungslose Haltung bestehende Risiko minimiert werden.

Was ist ein Kampfhund ?
Man sollte es nicht glauben, aber es gibt sie tatsächlich noch, die Hundekämpfe. Auch - und das ist eine unglaubliche Schande - bei uns in Deutschland. Für diesen Zweck wurden offenbar Hunde bestimmter Rassen bevorzugt und aus eben diesem Grund werden diese Hunderassen irrtümlich gleich als Kampfhunde bezeichnet. Vertreter dieser Rassen, sind - sofern gut sozialisiert - keineswegs kämpferischer als der Dackel um die Ecke, meist ist sogar das Gegenteil der Fall: sie erweisen sich bei normaler Züchtung und ungestörter Entwicklung als sehr wesensfest, absolut raufunlustig, und sind liebenswürdige, treue und ausgesprochen angenehme Familienhunde.

Das wird bestätigt durch das Ergebnis einer in Hessen stattgefundenen Umsetzung der neuen Hundeverordnung: in einem Kreis wurden 475 so genannte “Kampfhunde” registriert, das “Wesen” der Hunde von Sachverständigen geprüft, die Hundehalter mussten zudem ein polizeiliches Führungszeugnis beibringen. Nur vier Hunde wurden laut Angabe sichergestellt, weil eine der in der Verordnung vorgeschriebenen Bedingungen nicht erfüllt war, wobei hier keine Angaben vorliegen, ob das polizeiliche Führungszeugnis des Herrchens oder Frauchens nicht genügte oder die Hunde den Test nicht bestanden.

Einzelne Hunde dieser Rassen wurden (und werden vermutlich noch) in der Absicht, sie zu tatsächlichen Hundekämpfen abzurichten, unter tierschutzwidrigen Umständen gehalten und tierquälerisch “ausgebildet”. Es ist gar nicht so leicht, aus einem Hund eine Kampfmaschine zu machen, hierzu muss das normale Sozialverhalten massiv gestört werden. In der Regel geschieht dies durch Einzelhaltung unter übelsten Bedingungen (schon in der Welpenphase) und anschließender massiver tierquälerischer Behandlung im Rahmen der “Ausbildung”.
Ein Beispiel: BILD berichtete über einen Kampfhund, der von Polizisten in der Wohnung seines Besitzers erschossen wurde, nachdem er seinen Besitzer angegriffen hatte. Der desinformierende BILD-Artikel hatte die Überschrift “Kampfhund dreht durch - Herrchen fast totgebissen” und etwas kleiner gedruckt weiter: ”beinahe hätte er seine Tierliebe mit dem Tod bezahlt.” Der Hintergrund war folgender: nach Aussage von Personen aus dem Umfeld des Besitzers hatte dieser, gemeinsam mit seinem türkischen Freund, diesen Hund im Rahmen seiner “Kampfhundeausbildung” mehrmals bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und getreten. Der Angstreaktion seines misshandelten Tieres war der junge (übrigens drogen-abhängige) Mann nicht mehr gewachsen. Zynisch, wenn BILD bei diesem Hintergrund noch von Tierliebe spricht.

Verstöße gegen das Tierschutzgesetz werden sowohl mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet und führen zudem zu einem zeitweisen oder auch lebenslänglichem Verbot der Tierhaltung. Die §§17 bis 20a im zwölften Abschnitt des geltenden Tierschutzgesetzes müssen nur angewandt werden. Hier sind die Behörden gefordert und hier sehe ich auch die Verantwortung von Tierärzten (falls diese wirklichen “Kampfhunde” überhaupt vorgestellt werden, was fraglich ist) Verdachtsmomente sofort zu melden. Den Kampfhund als Rasse gibt es jedenfalls nicht, er ist eine Zeitungsente. Die überwiegende Anzahl der unter dem irreführenden Begriff Kampfhunde zusammengefassten Rassen, sind nicht gefährlicher als jeder andere Hund jeder beliebigen Rasse.

Die sogenannten gefährlichen Hunderassen:
Denke ich an den Dackel meines Vaters, den ich des öfteren von einem meiner beiden Rottweiler “abklauben” musste, weil dieser sich an Hals oder Schulter hing, bzw. den ich des öfteren daran hindern musste, unseren Katzen nachzujagen, so müsste ich den 5 kg Dackel als gefährlicher ansehen als den 55 kg schweren Rottweiler. Rein sachlich betrachtet, kann ein großer Hund allerdings schwerwiegendere Verletzungen anrichten, als ein Pekinese. Fakt ist, dass ein großer Hund von Natur aus keineswegs gefährlicher ist, als ein kleiner. Im Gegenteil: die Zuchtauswahl führte dazu, dass aus ehemaligen “Kampfhunden” sehr liebenswürdige, wenn auch immer noch ehrfurchtgebietend aussehende Zeitgenossen entstanden. Die Dogge ist hierfür ein Beispiel.

Rigoroser Ausschluss aggressiver Hunde aus der Zucht wird im Tierschutzgesetz gefordert, die Nichtbeachtung unter Strafe gestellt. Ordentliche Hundezüchter halten sich daran. Neben dieser Auswahl der Elterntiere weitaus maßgeblicher für das spätere Verhalten eines Hundes sind die ersten Lebenswochen beim Züchter, sowie beim zukünftigen Halter. Was der Hund bis zur 20. Lebenswoche gelernt, gesehen und erfahren hat, das prägt ihn im Wesentlichen. Der Welpe, der in dieser Zeit keinen Kinderwagen sah, keinen Fahrradfahrer oder auf dem Spielplatz rennende Kinder kennenlernen konnte, dem fehlen zentral wichtige Erfahrungen, um ein in dieser Gesellschaft problemloser Hund zu werden. Ohne Sozialkontakt in Kellerlöchern isoliert lebende Welpen werden zwangsweise zu schwierigen Hunden, ebenso die im Zwinger und Garten ohne Sozialkontakt aufwachsenden Welpen. Hier gehören auch die über Hundehändler angebotenen Ostimporte angesprochen: nicht nur, dass sie z.T. unter unserem Tierschutzgesetz zuwiderlaufenden Umständen “gezüchtet” werden, sie verbringen oft einen großen Teil ihrer Prägungsphase in einem Quarantänekäfig, können also gar keine Prägung erhalten.

Jeder Hund kann beißen und ein Welpe muss Beißhemmung lernen. Das geschieht ganz unbemerkt im Spiel mit anderen Welpen oder erwachsenen Hunden: wer zubeißt, dass es weh tut, nun der wird eben wieder gebissen und schon ist diese Erfahrung gemacht und Beißhemmung geprägt. Wer einen Welpen kauft, tut gut daran, sich den Züchter und die Bedingungen, unter denen sein Welpe groß geworden ist, anzusehen, sich vom Züchter in Bezug auf seine persönlichen Möglichkeiten der Hundehaltung beraten zu lassen, den Welpen mit Bedacht auszusuchen und anschließend ihn nicht vor Umwelteindrücken zu “schonen” und im Garten spielen zu lassen, sondern mit ihm hinaus in das wirkliche Leben zu gehen, in dem dieser Hund später leben und sich zurechtfinden soll. Der Welpe braucht, wie der erwachsene Hund übrigens auch, ausreichend Sozialkontakt mit anderen Hunden, körperliche Bewegung und will emotional und körperlich gefordert (nicht Verwechseln mit überfordert) werden.

Das Milieu:
Der persönliche Hintergrund des Türken Ibrahim K. aus Hamburg, dessen Hund den kleinen Volkan tötete, spricht eine deutliche Sprache. Die Polizei ermittelte vor dem tragischen Geschehen gegen den 23-Jährigen bereits 18 mal. Drogenmißbrauch, Körperverletzung, Waffenbesitz, Diebstahl. Ein Ausländer mit Billiglohnjobs am Rande unserer Gesellschaft. Keine Zukunft, der klassische Verlierer. Nur mit Zeus, seinem Hund, da ist er stark. Zeus bringt ihm auch Geld - in verbotenen Hundekämpfen. Zeus macht ihn zum Star in der Welt, in der er lebt. Die Polizei findet in seiner Wohnung Videos von Hundekämpfen. Der unangeleinte Zeus verletzte bereits am 18.April 1998 ein 19-jähriges behindertes Mädchen schwer, sein Halter Ibrahim K. musste nur 1600 Mark Strafe bezahlen. Zeus attackierte allein im April 2000 innerhalb einer Woche einen Labrador-Mischling, einen Beagle und einen Schäferhund massiv. Das sind nur die gemeldeten Fälle. Erst am 16.Mai 2000, mehr als zwei Jahre nach der schweren Körperverletzung, verfügt das Ordnungsamt Leinen- und Maulkorbzwang, und die Verfügung konnte zudem angeblich nicht zugestellt werden....

Das Milieu hat den Hund als Waffe entdeckt und zu Hundekämpfen missbraucht, zweifelsfrei Fakt. Der Staat schaute zu und tat nichts. Der Normalbürger kam ebenfalls auf die Idee, sich einen etwas größeren Hund zuzulegen, denn in manchen Gegenden sagt man, sei das die einzige Möglichkeit gewesen, um am Ende der Straße noch seine Brieftasche zu haben. Auf potentielle Angreifer wirkt so ein Hund abschreckender als ein Dackel, harmlose Mitmenschen haben dagegen von diesen gut sozialisierten Hunden jedweder Rasse nichts zu befürchten. Hier ist zu differenzieren.
Ibrahim K. ist ein Beispiel dafür, dass unsere Gesellschaft sich zwar redlich bemüht, das Wort “Ausländer” zu vermeiden, aber keine Ansätze hervorbringt, sich mit den Randgruppen der Bevölkerung und den dahinter verbergenden trostlosen Einzelschicksalen auseinanderzusetzen. Wir fürchten anscheinend schon, als ausländerfeindlich zu gelten, wenn wir bestehende Gesetze anwenden. Dafür machen wir lieber neue Verordnungen, die von tatenloser Unfähigkeit ablenken sollen und dafür unschuldige und verantwortungsbewusste Menschen treffen, anstatt uns darauf zu besinnen, bestehende Gesetze rigoros auf jeden dagegen Verstoßenden, egal ob Aus- oder Inländer anzuwenden. Das passiert, man sollte es nicht glauben, immer noch nicht! Jetzt im September fiel ein, entgegen der Verordnung nicht maulkorbtragender und unangeleinter Staffordshire Bullterrier in Niedersachsen eine Schülerin an. Der Besitzer: ein 38-jähriger Obdachloser, zum Tatzeitpunkt stark alkoholisiert, und, wie die Polizei bekannt gab, bereits mehrfach wegen Tierquälerei, Raubes und gefährlicher Körperverletzung vorbestraft. Sämtliche Hintergrundrecherchen zu Beißvorfällen ergaben, dass Hund und Halter vorher bereits aufgefallen waren. Warum, so stellt sich die Frage, wird nicht einfach der Computer nach einschlägig Vorbestraften durchsucht und entsprechend die überfällige Gefahrenabwendung dort in Angriff genommen, wo die Gefahr tatsächlich lauert?

Politik und die neuen Verordnungen
Der laxe Umgang mit den bereits vor der Kampfhundekampagne existierenden gesetzlichen Möglichkeiten, gepaart mit Anwendung der “Methode toter Hund” wenn es um das (wegen einzelner Hundehalter dringend nötige!) Erweitern von Vorschriften und Strafrahmen ging, machten die Kampagne erst möglich. Aber Irrsinn ist steigerungsfähig geworden, anstatt jetzt endlich Experten aus der Wissenschaft wie z.B. Dr. Dorit Feddersen-Petersen zu hören, gibt Kanzlergattin Doris Schröder-Köpf in aller Öffentlichkeit den geistreichen Spruch zum Besten; “Freiheit für Kinder oder für Kampfhunde? Deutschland muss sich entscheiden!” Sie weiß ebenso gut wie wir, dass alle 28 Stunden in Deutschland ein Kind im Straßenverkehr stirbt, BILD hätte 1999 Bilder von 49.200 durch Verkehrsunfälle entstellter Kinderkörper abbilden können! Freie Fahrt für freie Bürger. Doch unsere Kinder sind ja gar nicht das Thema, der Kampfhund ist thematisiert und Politiker aller Couleur ergehen sich fröhlich in markigen Sprüchen. Hamburgs Bürgermeister Runde sagt beispielsweise offen: “Ziel ist es, möglichst viele Hunde einschläfern zu lassen!” Hessens Innenminister Bouffier “möchte die Tiere aus dem öffentlichen Leben entfernen”, was immer er darunter verstanden haben mag. Brandenburgs Innenminister empfiehlt seinen Polizisten, “auch bei leichten Vergehen gegen die Hundeverordnung (z.B. Verstoß gegen Leinenzwang) von der Schusswaffe Gebrauch zu machen”.

Wohltuend, aber in der Öffentlichkeit dank der Medien weitgehend ungehört, die Aussage der SPD-Abgeordneten Carmen Walther in Hamburg: ”Wenn jetzt Hunde en masse getötet werden, ist das nicht in Ordnung, die Tiere sollten nicht darunter leiden müssen, dass wir als Politiker nicht fähig waren, die Dinge rechtzeitig zu regeln”. Die Dame ist ein Lichtblick ihrer ansonsten sich ob der Thematik schlicht unqualifiziert artikulierenden Partei. Insgesamt betrachtet scheint nur die FDP in der Lage zu sein, zu diesem Thema vernünftige Denkansätze hervorzubringen. Das 10-Punkte Programm dieser Partei ist begrüßenswert. Wer heute mit seinem Briard z.B. von Flensburg nach Oberammergau reist, kommt aus dem Maulkorb An- und Ablegen gar nicht mehr heraus. Anscheinend ändert sich nach Politikermeinung die von einem Hund ausgehende Gefahr jeweils mit dem Übergang in ein anderes Bundesland.

Ideen für einen bundeseinheitlichen Maßnahmenkatalog
auf der Grundlage bestehender Gesetze:

1. Der Begriff “gefährlicher Hund” muss rasseneutral angewendet werden (weder nach Beißvorfällen noch wissenschaftlichen Erkenntnissen - ethologisch, tierzüchterisch, molekulargenetisch - ergibt sich eine besondere Gefährlichkeit irgendeiner Rasse; es gibt nur gefährliche Hundeindividuen unter allen Rassen).

2. Fälschungssichere Kennzeichnung aller Hunde (Mikrochip).

3. Kontrolle der Einhaltung von exakt definierten Zuchtbestimmungen (Zuchterlaubnis), sowie periodische Überprüfung der Züchter und der Zuchtbedingungen. Einschränkung (z.B. behördliche Genehmigung notwendig) des Importes von Hunden (insbesondere aus Osteuropa).

4. Leinenzwang für alle Hunde in Innenstädten und Wohngebieten, dafür Schaffung von Freilaufzonen für Hunde.

5. Förderungsmaßnahmen bzw. Anreize für Begleithundeprüfungen, Tierschutzunterricht in Kindergärten und Schulen, um Kindern das Wesen Tier und den Gedanken der Mitgeschöpflichkeit zu vermitteln.

6. Einführung eines Hundeführerscheins (Befähigungs- / Sachkundenachweis des Hundehalters, polizeiliches Führungszeugnis), sowie Haftpflichtversicherung für jeden Hund mit Punktesystem vergleichbar der KFZ-Haftpflichtversicherung. Einführung eines Hunde-TÜV (individuelle Verhaltensprüfungen für Hunde) bei auffällig gewordenen Hunden!

7. Beschlagnahmung und Verwahrung gefährlicher Hunde in Auffangstationen und Tierheimen, Einzelfallbeurteilung des jeweils auffällig gewordenen Hundes (durch standardisierten Wesenstest), sowie Entscheidung über Möglichkeiten der Vermittlung an geeignete Personen (mit eigenem Befähigungs- oder Sachkundenachweis) oder notwendige Euthanasie durch ein Expertenteam.

8. Bonus-Malus-Regelung bei Steuer und Versicherung.

9. Drastische Strafen für Verstöße gegen eine neu zu schaffende bundeseinheitliche Verordnung und bestehende Gesetze.

Was bedeuten Maulkorb und Leine für einen Hund?
De facto einen massiven Eingriff in sein natürliches Sozialverhalten. Maulkorb und Leine schränken sowohl den Kontakt mit Artgenossen wie auch die Ansprüche an körperliche Bewegung massiv ein. Nun mag der eine oder andere Hundegegner der Ansicht sein, die Integrität seiner Person sei höher einzuschätzen, als das Ausleben der natürlichen Verhaltensweisen für einen Hund, nur so einfach ist das Problem nicht abzuhaken.

Ich will hier niemandem das Recht absprechen, sich frei und ungefährdet auf der Straße bewegen zu dürfen. Im Gegenteil, damit das immer der Fall sein kann, muss gerade dieser Leinen- und Maulkorbzwang überdacht und durch geeignete Maßnahmen ersetzt werden. In ihrem Sozialverhalten durch Leine und Maulkorb körperlich und emotional eingeschränkte Hunde werden notgedrungen irgendwann zu Zeitbomben, die möglicherweise eines Tages in ihrem Drang nach Tätigkeit nicht mehr zu halten sind und bei denen Beißen dann zum Ventil wird. Das kann es doch wohl nicht sein, oder? Warum kann anstelle neuer Verordnungen nicht das Problem da angegangen werden, wo es not tut? Tierschutzwidrige Zucht, Haltung und Hundekämpfe entsprechend bestehender Gesetzen zu ahnden.

Hunde, deren Halter nicht in der Lage sind, ihrem Hund ein artgerechtes Leben zu bieten, Halter, die Hunde bewusst scharf machen oder die teilweise oder überwiegend nicht auf ihren Hund einwirken zu können (im alkoholisierten Zustand oder Drogenwahn z.B.) werden fallabhängig mit einem befristeten oder lebenslänglichem Haltungsverbot belegt.

Die gesetzliche Grundlage ist da, ebenso Straf- bzw. Bußgeldrahmen (wobei hier über die Höhe nochmals nachgedacht werden sollte). Das heißt aber auch, Mittel bereit zu stellen, dass Behörden und Polizei tätig werden können. Mit Sicherheit keine angenehme Aufgabe, sich in´s Milieu begeben zu müssen und z.B. mit mehrfach Vorbestraften, Drogendealern und Zuhältern über ihre Hundehaltung zu diskutieren. Aber leider die einzige Lösung, denn die neuen Verordnungen werden sonst lediglich dazu führen, dass das Milieu sich um andere Hunde bemüht (angeblich favorisiert die Szene bereits Mischlinge aus Husky und Wolf, bzw. Herdenschutzhunderassen), nebenbei werden durch Maulkorb- und Leinenzwang neue Aggressionspotentiale bei den gut sozialisierten bisher absolut unauffälligen, braven Hunden entstehen, siehe oben.

Mit Erleichterung konnten wir lesen, dass sich in Marburg im August ein Mann wegen einer Pitbull-Aggressionszucht und der Organisation verbotener Hundekämpfe vor dem Landgericht verantworten musste. Dem Mann werden zahlreiche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz vorgeworfen, u.a. massive Tierquälerei. Im Interesse der Bevölkerung ist vermehrt in der Öffentlichkeit sachliche Aufklärungsarbeit aufzunehmen. Schon in den Schulen, denn unsere Stadtkinder sind es nicht mehr gewohnt, mit Tieren umzugehen. Wenn Kinder von Hunden angegriffen werden, die sie kennen und mit denen sie schon oft gespielt haben, dann steckt dahinter meist ein Fehler im Umgang. Ein Kind muss z.B. lernen, dass man auch den vertrauten Hund nicht einfach von hinten umarmen und festhalten darf, weil dies in der Hundesprache eine deutliche Aufforderung zur Abklärung der Rangordnung darstellt. Schade- und das muss hier auch erwähnt werden-, dass hierzu der Kinderschutzbund auf das Angebot von verantwortungsbewussten Hundefreunden, in ihrer Freizeit Kinder über den Umgang mit Hunden zu informieren und somit vor Unfällen zu schützen, mit der diffamierenden Äußerung reagierte: “Solche Leute, die ihre Hunde auf Kinder hetzen, fordern jetzt auch noch, die Kinder zu dressieren!” Kein Kommentar.

In Chemnitz erschoss neulich ein Polizist versehentlich den Halter eines Hundes, eigentlich galt die Tötungsaktion dem Vierbeiner und nicht seinem Herrchen, der Beamte wurde suspendiert und der fahrlässigen Tötung angeklagt. Eine der Folgen einer Massenhysterie. Menschen werden derzeit in Deutschland täglich angepöbelt, öffentlich beschimpft, mit Steinen beworfen, Hunde vergiftet, erschlagen, misshandelt, Familien die Wohnungen gekündigt und anderes mehr. Bleibt zu hoffen, dass nicht noch mehr passiert und endlich Vernunft einkehrt und klare konstruktive Gedanken gefasst werden können.
Dr.D.M.